Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle den Fotografen erteilten Aufträgen.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur
anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten
Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie
erstellt wurden oder vorliegen.
Urheberrecht, Nutzung und Verbreitung
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erhält die privaten Nutzungsrechte für die in Auftrag gegebenen Fotos.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Da eine Veränderung des Lichtbildes sich negativ auf die Qualität des Fotografen auswirken kann.
6. Der Käufer hat das Recht, die erworbenen Fotodateien zu vervielfältigen, zu entwickeln, ins Internet zu stellen.
7. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
8. Die digitalen Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Medien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
9. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos, nach Nachfrage zum Einverständnis, zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Fotografen benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Dies bedarf in jedem Fall das Einverständnis der Eltern in schriftlicher Form. (Zumeist Email)
10. Fotos die vom Kunden im Internet (z.b. soziale Netzwerke, Communitys, eigene Webseiten oder Werbung) genutzt werden sind auch für Simone Kleinen und Team zur Internetveröffentlichung freigegeben.
Das Recht am eigenen Bild
Der Fotograf behält sich das Recht vor, von ihm hergestellte Lichtbilder zum
Zwecke der Eigenwerbung auszustellen, oder in Medien zu veröffentlichen. Der /
die Abgebildete, bzw. deren gesetzlicher Vertreter, kann Unterlassung
verlangen. Anspruch auf Schadensersatz oder Vergütung entsteht dem/der Abgebildeten
dadurch nicht.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz,
Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Fahrkosten, Spesen, Requisiten, Labor- und
Materialkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern
weist der Fotograf die Endpreise inkl. MWSt. aus.
2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät
in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn)
Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung
begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer
nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten
Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen
bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung
ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so
hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für
bereits begonnene Arbeiten.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er ggf. die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den
Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang
mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und
seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden
an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten
haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern,
Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die
Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen)
entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen
Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein. Wir übernehmen
keine Haftung für unverschuldetes nicht
Erscheinen eines Fotografen wie z.B. Unfall, Krankheit.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber
nicht verpflichtet, Lichtbilder zu archivieren.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der
Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des
Fotomaterials. Dies gilt im Besonderen bei digitalen Druckerzeugnissen.
4. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist
kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt.
5. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Mitbewerber nicht
gestattet. Das Fotografieren durch Gäste und Angehörige des Auftraggebers ist
gestattet, solange die Fotografen nicht behindert werden.
6. Für nicht gelingen von Aufnahmen durch andere Fotografen, Videografen, Gäste
oder sonstige Umstände wird keine Haftung übernommen.
Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei
Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur
Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche
Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, das Einverständnis des
Inhabers/Vermieters/Leiters einzuholen,dass am Auftragsort fotografiert werden
darf.
3. Auch sind die Eltern der Kinder vom Auftraggeber darüber zu informieren,
dass fotografiert wird und diese Fotos in einer Internet-Galerie zu sehen und
zu kaufen sind.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen,
die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht
sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,
entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die
Wartezeit den vereinbarten
Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann
der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Lieferverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen.
Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers
können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen
des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
2. Speziell in Kindergärten werden Freispielbilder erstellt, auf denen mehrere Kinder abgebildet sind. Kinder die nicht zum Fototag angemeldet sind, werden hier nicht abgelichtet. Den Eltern ist bewusst, dass die Fotos der angemeldeten Kindern anderen Eltern durch eine passwortgeschützte Galerie zur Verfügung stehen im Rahmen des Auftrags.
Digitale Fotografie
1. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und
Vervielfältigung.
2. Für die Datenspeicherung verwenden wir CD-R/DVDs, Festplatten oder USB, die
innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für
Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer
entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Fotos und das Albendesign
in unserem Stil digital bearbeitet werden.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei kommerzieller Veröffentlichung der
Lichtbilder, eine Genehmigung des Fotografen einzuholen.
3. Bei kommerzieller Veröffentlichung der Lichtbilder ist grundsätzlich eine
Quellenangabe des Fotografen zu veröffentlichen.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit
der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er
einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen
Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Schlussbestimmungen
1. Der Geschäftssitz ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.
2. Schad- und Klagsloshaltung umfassen auch die Kosten außergerichtlicher
Rechtsverteidigung.
3. Reklamationen werden nur bei Lisa Hess, Pfauenweg 2, 69123 Heidelberg
behandelt. Entweder persönlich oder auf dem Postweg.
4. „Salvatorische Klausel“ Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand ist Karlsruhe